top of page

AGB

​

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Privatpraxis

Jasmin Frank-Holzfuss

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Paar- und Sexualtherapeutin

Paul-Ehrlich-Straße 28

63322 Rödermark

 

+49 152 29869011

info@therapieundausbildung.de

www.therapieundausbildung.de

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Klientin / der Klient nimmt bei Jasmin Frank Holzfuss, Heilpraktikerin für Psychotherapie, eine Behandlung in Anspruch, einschließlich der notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Die Behandlung kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paartherapie oder Sexualtherapie erfolgen. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen. Die Behandlung erfolgt in der Regel in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis. In begründeten Ausnahmen kann die Behandlung ggf. auch bei einem Hausbesuch oder in Form einer Videosprechstunde erfolgen.

 

§ 2 Honorar und Behandlungsdauer

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von € 90,00 pro 60 Minuten, die anteilig auf die vereinbarte Zeit angerechnet werden.

1. Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

2. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet.

3. Die Dauer der Behandlung ist individuell und kann jederzeit sowohl von der Klientin / dem Klienten oder der Therapeutin beendet werden.

 

§ 3 Aufklärung und Hinweise

1. Die Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Therapie. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterbehandlung durch eine Ärztin / einen Arzt veranlasst.

2. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen keine Behandlungskosten von Heilpraktiker:innen für Psychotherapie.

3. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung (PKV) können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von der Klientin / dem Klienten eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (bspw. Rechnungen) händigt die Therapeutin der Klientin / dem Klienten aus.

4. Die Erstattung der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regen auf die Sätze des GebüH beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem GebüH und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind von der Klientin / dem Klienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von der Patientin / dem Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und / oder Beihilfeleistung in voller Höhe direkt an die Therapeutin zu begleichen.

 

§ 4 Videosprechstunde

In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und die Beratung nicht aufgezeichnet werden kann.

 

§ 5 Ausfallhonorar

Versäumen Klient:innen einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schulden sie der Therapeutin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn Klient:innen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder den Termin 24 Stunden vorher verschieben. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden ist, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Therapeutin.

 

§ 6 Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter:innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Falle eines Auskunftsersuchens bspw. Durch Kostenträger, Bezugspersonen oder Ärztinnen / Ärzte muss die Therapeutin durch die Klientin / den Klienten von der Schweigepflicht entbunden werden.

 

§ 7 Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitiger Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Klientin / der Klient wirkt aktiv an seiner Genesung mit. Im Therapieprozess kann es notwendig sein, dass die Therapeutin der Klientin / dem Klienten bestimmte Aufgaben zur Unterstützung des Prozesses erteilt. Die Klientin / der Klient unterstützt seine Genesung, indem sie / er diese Aufgaben erledigt.

Die Behandlung bzw. Videosprechstunde enthebt Klient:innen nicht, die volle Verantwortung für ihre / seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich Klient:innen, sich zeitnah zu melden.

Für diesen Behandlungsvertrag bzgl. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

​

bottom of page